Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den BUHL Activity Park
Die Benutzung des Kletterparks ist mit Risiken verbunden. Sie erfolgt bei pflichtgemäßer
Vertragserfüllung der Buhl outdoor & sport events GmbH (nachfolgend: Betreiber) auf
eigene Gefahr des Benutzers. Die Beachtung der AGB liegt in der Verantwortung des
Benutzers. Aufsichtspersonen haften dafür, dass die von ihnen beaufsichtigten
Minderjährigen diese AGB beachten.
I. Benutzungsbedingungen
1. Zugelassene Benutzer
Der Park ist für alle Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr geöffnet. Kinder unter
14 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson
benutzen. Die Aufsichtsperson ist verpflichtet, den Minderjährigen vor Benutzung des
Kletterparks auf die AGB hinzuweisen und diese zu erläutern.
Personen, die
- das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- die an einer Krankheit leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für sich
oder andere Personen darstellen könnte
- die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen
sind nicht berechtigt, den Kletterpark zu benutzen.
2. Verbotene Gegenstände
Beim Benutzen des Kletterparks dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine
Gefahr für den Benutzer oder für andere Personen darstellen können. Hierzu zählen
insbesondere Schmuck, Mobiltelefone oder Kameras.
II. Benutzungsregeln
1.
Vor dem Benutzen des Kletterparks muss jeder Benutzer an der theoretischen und der
praktischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen. Den Anweisungen des Personals ist
unbedingt Folge zu leisten. Benutzer, die den Benutzungsregeln oder Anweisungen des
Personals zuwiderhandeln, können vom Kletterpark ausgeschlossen werden. In diesem
Falle hat der ausgeschlossene Benutzer keinen Anspruch auf Rückvergütung des
Eintrittspreises.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen
(z.B. Feuer, Sturm, Gewitter) zu unterbrechen. In diesem Falle erhält der Benutzer eine
Zeitgutschrift, die ausschließlich am selben Tag im direkten Anschluss an die
Kletterzeit innerhalb der Öffnungszeiten absolviert werden kann.
Der Betreiber behält sich ebenfalls das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen
Gründen (z.B. Feuer, Sturm, Gewitter) wenn notwendig, für den verbleibenden Tag
einzustellen. In diesem Falle erhält der Benutzer keine Zeitgutschrift.
2.
Kinder vom 6. bis zum 8. Lebensjahr dürfen ausschließlich den "hellblauen
“, "weißen",
"grünen", "gelben
“, "blauen“ & "lilanen" Parcours benutzen. Der "Monkey-Tree" darf erst
ab dem vollendeten 9. Lebensjahr, der "rote" Parcours erst ab dem vollendeten 12.
Lebensjahr und der "schwarze" Parcours erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
begangen werden.
Jedes Kletterelement darf von maximal einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf
den Podesten (Plattformen) dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Auf
den Doppelplattformen sind maximal sechs Personen gleichzeitig zulässig.
3.
Die Ausrüstung (Handschuhe, Klettergurt, Verbindungsmittel mit Karabinern und Rolle)
muss nach Anweisung des Personals benutzt werden. Sie ist nicht auf andere
übertragbar, darf während der Begehung des Kletterparks nicht abgelegt werden und
muss 3h nach Aushändigung wieder zurückgegeben werden. Bei Überschreitung der Zeit
müssen je angebrochene 15 Minuten
3,00 € pro Ausrüstung nachgezahlt werden.
Die Sicherungskarabiner müssen beim Klettern gegenläufig im Sicherungsseil (rot/rot)
eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner eingehängt
bleiben. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner im Sicherungsseil ausgehängt werden.
4.
Bei Unklarheiten oder Zweifeln hinsichtlich der richtigen Benutzung des Kletterparks ist in
jedem Fall ein Mitglied des Personals herbeizurufen.
5.
Auf der gesamten Anlage ist das Rauchen verboten.
III. Haftung
1.
Der Betreiber haftet dem Benutzer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
2.
Der Betreiber haftet dem Benutzer für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
3.
Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, haftet der Betreiber nur, soweit
es sich um vertragstypische vorhersehbare Schäden handelt.
IV. Urheberrechte
1.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, während der Benutzung im gesamten Kletterwald
Foto-, Film- oder Webcam-Aufnahmen zu machen und diese zu Werbe- und
Informationszwecken zu verwenden. Der Benutzer, die damit nicht einverstanden sind,
haben dies dem Personal vor Benutzung anzuzeigen.
2.
Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu anderen als privaten
Zwecken ist dem Benutzer im gesamten Kletterwald verboten.
V. Personenbezogene Daten
Der Betreiber gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter.
Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor
in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur
Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der
Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den
Betreiber (z.B. durch E-Mail & Brief) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet
nicht statt. Der Betreiber wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die
Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die
beim Betreiber gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine
einfache Anfrage (E-Mail, Brief) an den Betreiber.
VI. Einverständniserklärung
Durch meine Unterschrift
auf der „Teilnehmerbestätigung“ (Formblatt) an der Kasse
erkläre ich, dass ich die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis
genommen habe und damit einverstanden bin. Als erwachsene Aufsichtsperson eines
minderjährigen Benutzers bis unter 14 Jahren erkläre ich, dass ich die vorstehenden AGB
mit dem minderjährigen Benutzer besprochen habe. Ich versichere hiermit, dass weder
bei mir noch bei einem von mir beaufsichtigten minderjährigen Benutzer
Ausschlussgründe gemäß Ziffer I. 1. bestehen und weder ich noch der minderjährige
Benutzer verbotene Gegenstände gemäß Ziffer I. 2. mit sich führen.